Rechtsprechung
RG, 18.06.1912 - IV 180/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zur rechtlichen Natur der Einziehung. 2. Ist im Falle der Begehung von Unterschlagung und Zigarettensteuerhinterziehung durch eine und dieselbe Handlung neben der Strafe wegen Unterschlagung auf Einziehung zu erkennen? 3. Ist daraus, daß die hinterzogenen Gegenstände ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 46, 131
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 24.10.2014 - 20 U 171/11
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit die Klägerin im Schriftsatz vom 16. Oktober 2014 auf vier beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren (IV ZR 115/12, IV ZR 163/12, IV 180/12 und IV ZR 365/12) verweist und ausführt, die dort streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrungen seien mit der vorliegenden Belehrung vergleichbar, übersieht sie, dass in sämtlichen vier Belehrungen der zwingend notwendige Hinweis auf die einzuhaltende Form des Widerspruchs (schriftlich, Textform) fehlt, was hier nicht der Fall ist. - OLG Köln, 07.11.2014 - 20 U 170/11
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit der Kläger im Schriftsatz vom 16. Oktober 2014 auf vier beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren (IV ZR 115/12, IV ZR 163/12, IV 180/12 und IV ZR 365/12) verweist und ausführt, die dort streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrungen seien mit der vorliegenden Belehrung vergleichbar, übersieht er, dass in sämtlichen vier Belehrungen der zwingend notwendige Hinweis auf die einzuhaltende Form des Widerspruchs (schriftlich, Textform) fehlt, was hier nicht der Fall ist. - OLG Köln, 24.10.2014 - 20 U 242/11
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung in einem …
Soweit der Kläger im Schriftsatz vom 16. Oktober 2014 auf vier beim Bundesgerichtshof anhängige, ausgesetzte Verfahren (IV ZR 115/12, IV ZR 163/12, IV 180/12 und IV ZR 365/12) verweist und ausführt, die dort streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrungen seien mit der vorliegenden Belehrung vergleichbar, übersieht er, dass in sämtlichen vier Belehrungen der zwingend notwendige Hinweis auf die einzuhaltende Form des Widerspruchs (schriftlich, Textform) fehlt, was hier nicht der Fall ist.
- OLG Köln, 30.01.2015 - 20 U 169/11
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit die Kläger im Schriftsatz vom 7. Januar 2015 auf vier beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren (IV ZR 115/12, IV ZR 163/12, IV 180/12 und IV ZR 365/12) verweisen und ausführen, die dort streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrungen seien mit der vorliegenden Belehrung vergleichbar, übersehen sie, dass in sämtlichen vier Belehrungen der zwingend notwendige Hinweis auf die einzuhaltende Form des Widerspruchs (schriftlich, Textform) fehlt, was hier nicht der Fall ist. - OLG Köln, 07.11.2014 - 20 U 243/11
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit der Kläger im Schriftsatz vom 16. Oktober 2014 auf vier beim Bundesgerichtshof anhängige, ausgesetzte Verfahren (IV ZR 115/12, IV ZR 163/12, IV 180/12 und IV ZR 365/12) verweist und ausführt, die dort streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrungen seien mit der vorliegenden Belehrung vergleichbar, übersieht er, dass in sämtlichen vier Belehrungen der zwingend notwendige Hinweis auf die einzuhaltende Form des Widerspruchs (schriftlich, Textform) fehlt, was hier nicht der Fall ist. - OLG Köln, 07.11.2014 - 20 U 168/11
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Soweit die Klägerin im Schriftsatz vom 16. Oktober 2014 auf vier beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren (IV ZR 115/12, IV ZR 163/12, IV 180/12 und IV ZR 365/12) verweist und ausführt, die dort streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrungen seien mit der vorliegenden Belehrung vergleichbar, übersieht sie, dass in sämtlichen vier Belehrungen der zwingend notwendige Hinweis auf die einzuhaltende Form des Widerspruchs (schriftlich, Textform) fehlt, was hier nicht der Fall ist. - BFH, 23.07.1965 - VI 9/64 U
Steuerminderung durch Geldstrafenabzug
Die Abführung des Mehrerlöses ist -- ähnlich wie die Einziehung oder Ersatzeinziehung von Gegenständen -- keine unmittelbare Strafmaßnahme, sondern nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (Urteile des Reichsgerichts IV 180/12 vom 18. Juni 1912, Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen -- RGSt -- Bd. 46 S. 131; I 377/16 vom 16. Mai 1917, RGSt Bd. 50 S. 386; IV 645/19 vom 11. Mai 1920, RGSt Bd. 55 S. 12; I 1418/32 vom 7. April 1933, RGSt Bd. 67 S. 215; Urteil des Bundesgerichtshofs 6 StR 5/54 vom 31. März 1954, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen Bd. 6 S. 62) eine polizeiliche Sicherungs- oder Vorbeugungsmaßnahme, die in erster Linie eine Benachteiligung des redlichen Geschäftsverkehrs und der Verbraucher verhindern will. - BFH, 14.01.1965 - IV 49/63 U
Rechtliche Einordnung der Einziehung eines Gegenstandes - Berücksichtigung der …
Die OHG beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (Urteile des Reichsgerichts IV 180/12 vom 18. Juni 1912, Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen - RGSt - Bd. 46 S. 131; I 377/16 vom 16. Mai 1917, RGSt Bd. 50 S. 386; IV 645/19 vom 11. Mai 1920, RGSt Bd. 55 S. 12; I 1418/32 vom 7. April 1933, RGSt Bd. 67 S. 215; Urteil des Bundesgerichtshofs 6 StR 5/54 vom 31. März 1954, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen - BGHSt - Bd. 6 S. 62). - BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar